Die Satzung
Präambel
Die Stadt Wangen im Allgäu hat aus dem Nachlass des verstorbenen Bürgers Emil Moryc ein großzügiges Vermögen erhalten, das verbunden war mit dem Wunsch, es bedürftigen Kindern und Jugendlichen zugute kommen zu lassen. Dies hat der Gemeinderat der Stadt zum Anlass genommen, dieses Vermögen in eine Bürgerstiftung einzubringen, die dauerhaft diese Zwecke sichern soll. Die Bürgerstiftung Wangen im Allgäu will möglichst viele Bürger und Bürgerinnen sowie Unternehmen dazu anstiften, sich auf vielfältige Art und Weise, durch Ideen, Zeit und Geld, vor Ort in Wangen und seinen Ortschaften zu engagieren. Die Bürgerstiftung soll ein Forum werden für alle diejenigen, die sich auf vielfältige Art für ein von Bürgern für Bürger getragenes Gemeinwesen stark machen wollen.
§ 1
Name, Rechtsform, Sitz der Stiftung, Geschäftsjahr
(1) Die Stiftung führt den Namen „Bürgerstiftung Wangen im Allgäu“.
(2) Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts und hat ihren Sitz in Wangen im Allgäu.
(3) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
(4) Die Stiftung ist wirtschaftlich und politisch unabhängig und konfessionell nicht gebunden.
§ 2
Zweck und Aufgaben der Stiftung
(1) Die Stiftung fördert folgende Zwecke
- Mildtätige Zwecke im Sinne von § 53 Nr. 1 und 2 der Abgabenordnung (AO)
- Bildung, Erziehung und Sport
- Förderung der Jugend- , Familien- und Seniorenarbeit
- Hilfen für Menschen mit Behinderung
- Öffentliche Gesundheitspflege
- Kultur und Kunst
- Umwelt- und Naturschutz sowie Landschaftspflege
- Brauchtum, Heimatpflege und Denkmalschutz
- Wissenschaft und Forschung
- Integration und Völkerverständigung
im Gebiet der Großen Kreisstadt Wangen im Allgäu mit den Ortschaften Deuchelried, Karsee, Leupolz, Neuravensburg, Niederwangen und Schomburg.
SATZUNG DER
BÜRGERSTIFTUNG WANGEN I.A.
Lesen Sie hier die gesamte Satzung.
Satzung Buergerstiftung Wangen im Allgäu.pdf