Häufige Fragen

Bürgerstiftungen sind rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts. Für sie gelten die Vorschriften des bürgerlichen Gesetzbuches. Die Bürgerstiftung ist eine neue Organisationsform bürgerschaftlichen Engagements, die seit Mitte der 90er Jahre an Popularität gewinnt. Unter ihrem Dach können Geld, Zeit und Ideen eingebracht werden, um kulturelle, soziale oder andere gemeinnützige Anliegen zu fördern. Bürgerstiftungen engagieren sich in einem lokal begrenzten Gebiet - wie in Wangen im Allgäu in einer Stadt.

Eine Bürgerstiftung hat in der Regel mehrere Stifter und baut Stiftungskapital auf. Dabei gibt sie allen Bürgern, die sich einer bestimmten Stadt verbunden fühlen und die Stiftungsziele bejahen, die Möglichkeit einer Zustiftung. Projekte werden aus den Erträgen des Stiftungsvermögens finanziert. Stiftungen sind auf Dauer angelegt und werden in Baden-Württemberg vom jeweiligen Regierungspräsidium überwacht. Vereine verfolgen einen konkreten Zweck, verlangen einen Jahresbeitrag und agieren mit einem Haushalt von Jahr zu Jahr.

Eine Stiftung hat keine Mitglieder. Wer sich für die Arbeit der Bürgerstiftung interessiert ist jederzeit herzlich willkommen. Sie können beispielsweise Förderer der Bürgerstiftung Wangen im Allgäu werden, indem Sie uns mit einem von Ihnen festgelegten Betrag unterstützen. Sie können aber auch Stifter werden. Dann geht Ihr Geld in das Kapital der Bürgerstiftung Wangen im Allgäu ein. Und Sie können sich ehrenamtlich engagieren und die Bürgerstiftung Wangen im Allgäu inhaltlich mitgestalten, indem Sie Ideen und Zeit einbringen.

Der Aktionskreis der Bürgerstiftung Wangen im Allgäu umfasst die Stadt und deren Ortschaften. Sie kann im Einzelfall auch darüber hinaus tätig werden, wenn ein Bezug zu den in Wangen lebenden Menschen besteht.

Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (§§ 52 ff).

Die Bürgerstiftung Wangen im Allgäu ist gemeinnützig. Sie kann somit Spendenbescheini-gungen ausstellen, die die Einkommen - oder Lohnsteuerbelastung des Spenders mindern kann.

Eine Stiftung hat keine Mitglieder, denn sie ist kein Verein oder Körperschaft, sondern eine Stiftung des bürgerlichen Rechts, die keine Mitglieder hat. Sie wird geleitet von einem ehrenamtlich tätigen 5-köpfigen Vorstand, der von einem z.Zt. 11 köpfigen Stiftungsrat, beraten wird, der auch über die Einhaltung der Stiftungszwecke wacht.Niemand kann zwar Mitglied, jedermann aber Förderer der Bürgerstiftung werden, und zwar indem er/sie die Bürgerstiftung entweder mit Geld, Ideen oder Zeit unterstützt.

Beträge bis zu 1.000 € werden als Spenden gegen Spendenbescheinigung gebucht und unmittelbar 1:1 für Projekte der Bürgerstiftung verwendet. Beträge, die 1.000 € und höher sind, sind Zustiftungen, die dem Stiftungsvermögen zuwachsen. Das Stiftungsvermögen muss in seiner absoluten Höhe erhalten bleiben, darf also nicht angetastet werden. Lediglich die daraus erwirtschafteten Erträge (z.B. Zinsen) werden zur Finanzierung der Projekte verwendet.

Das erste Projekt der Bürgerstiftung Wangen im Allgäu ist ein Sprachförderungsprojekt an allen Wangener Kindergärten, speziell für Kinder mit Migrationshintergrund und/oder Kinder mit Sprachhemmungen. Da die Sprachbeherrschung eine Grundvoraussetzung z.B. für die Integration von Menschen fremder Herkunft ist wollen wir damit einen Beitrag zur Stärkung unseres Gemeinwesens und Förderung des Zusammenlebens leisten.Des weiteren planen wir kurzfristig eine Aktion Bücherspende, entweder über die Stadtbücherei oder an die Kindergärten direkt, um das Projekt Sprachförderung durch ver-stärkten Anreiz zum Lesen mit zu unterstützen.

Das Stiftungsvermögen beträgt aktuell rund 2.400.000 €.

Die von der Bürgerstiftung Wangen im Allgäu geförderten Zwecke sind in der Satzung genau festgelegt. Es sind Mildtätige Zwecke Bildung, Erziehung und Sport Förderung der Jugend- Familien- und Seniorenarbeit Hilfen für Menschen mit Behinderung Öffentliche Gesundheitspflege Kultur und Kunst Umwelt- und Naturschutz Brauchtum, Heimatpflege und Denkmalschutz Wissenschaft und Forschung Integration und Völkerverständigung

Über die Annahme entscheidet der Vorstand, der sich mit dem Stiftungsrat beraten kann.Der Vorstand ist bei seiner Entscheidung an die Vorgaben der Satzung gebunden, welche die Zwecke und Aufgaben der Stiftung eingrenzt. Erträge aus dem Gründungsvermögen Moryc dürfen nach dem Stifterwillen nur für bedürftige Kinder und Jugendliche verwendet werden.

Anträge können mündlich oder schriftlich formlos bei der Geschäftsstelle, Marktplatz 1, 88239 Wangen, Herrn Armin Bauser, Tel. (07522 - 74 - 153), oder per Email unter info@buergerstiftung-wangen.de, oder bei jedem Vorstands- oder Stiftungsratsmitglied gestellt werden. Es besteht allerdings kein Rechtsanspruch auf Leistungen aus der Stiftung.

Der Vorstand hat einen Wirtschaftsplan für das jeweilige Haushaltsjahr und einen Jahresabschluss für das Vorjahr zu erstellen. Beides muss vom Stiftungsrat geprüft und genehmigt werden.

Die Bürgerstiftung hat eine Homepage unter www.buergerstiftung-wangen.de , die über die Bürgerstiftung informiert, ferner bei jedem Vorstands- oder Stiftungsratsmitglied oder der Geschäftsstelle.

In der Homepage der Bürgerstiftung werden die größeren Projekte aufgeführt. Ferner werden in unregelmäßigen Abständen oder bei besonderen Anlässen in der Schwäbischen Zeitung Berichte veröffentlicht, die über die Aktivitäten der Bürgerstiftung informieren.