Die Zustiftung

Als Zustifter der Bürgerstiftung Wangen im Allgäu erhöhen Sie das Stiftungskapital. Das von Ihnen eingebrachte Vermögen wird in Ihrem Sinn verwaltet. Die Erträge aus dem Stiftungskapital werden in Projekte investiert, die zur Satzung der Bürgerstiftung Wangen im Allgäu passen. Eine Zustiftung beträgt mindestens 1.000 Euro. Zustiftungen sind von der Steuer absetzbar.

Wenn Sie das anspricht, kommen Sie bitte auf uns zu. Kontaktieren Sie eines der Mitglieder im Stiftungsvorstand oder Stiftungsrat oder Armin Bauser in der Geschäftsstelle.

Finanzamt

Zustiftungen und Spenden sind von der Steuer absetzbar. Sie erhalten von der Bürgerstiftung Wangen im Allgäu für Ihre Zuwendung eine Bescheinigung, die Sie beim Finanzamt vorlegen können.