Die Zustiftung

Als Zustifter der Bürgerstiftung Wangen im Allgäu erhöhen Sie das Stiftungskapital. Das von Ihnen eingebrachte Vermögen wird in Ihrem Sinn verwaltet. Die Erträge aus dem Stiftungskapital werden in Projekte investiert, die zur Satzung der Bürgerstiftung Wangen im Allgäu passen. Eine Zustiftung beträgt mindestens 1.000 Euro. Zustiftungen sind von der Steuer absetzbar.

Wenn Sie das anspricht, kommen Sie bitte auf uns zu. Kontaktieren Sie eines der Mitglieder im Stiftungsvorstand, Stiftungsrat oder die Geschäftsstelle.
 
Die Kontodaten der Bürgerstiftung Wangen:
Kreissparkasse Ravensburg IBAN DE42650501100101107857

Volksbank Allgäu-Oberschwaben eG  IBAN DE09650910400135280001

Finanzamt

Zustiftungen und Spenden sind von der Steuer absetzbar. Sie erhalten von der Bürgerstiftung Wangen im Allgäu für Ihre Zuwendung eine Bescheinigung, die Sie beim Finanzamt vorlegen können.